DigitalPakt 2.0: Was Schulen und Schulträger jetzt wissen müssen
DigitalPakt 2.0 soll die Schuldigitalisierung fortsetzen – was sich ändert, was gefördert wird und welche Fehler Schulträger vermeiden sollten.
Vom DigitalPakt 1.0 zum DigitalPakt 2.0 – Was sich ändert
Der DigitalPakt Schule 1.0 hat zwischen 2019 und 2024 rund 6,5 Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur an deutschen Schulen bereitgestellt. Die Bilanz ist gemischt: Während viele Schulen WLAN-Infrastruktur und Endgeräte erhalten haben, zeigen Evaluierungen, dass Planung, Umsetzungsgeschwindigkeit und nachhaltige Nutzung regional sehr unterschiedlich ausgefallen sind. DigitalPakt 2.0 soll auf diesen Erfahrungen aufbauen und Schwächen des Vorgängers beheben.
Zentrale Unterschiede im Überblick:
- Breiterer Förderrahmen: Neben Infrastruktur soll DigitalPakt 2.0 explizit auch Supportstrukturen und IT-Administrationsstellen förderbar machen – ein Punkt, der im ersten DigitalPakt weitgehend fehlte.
- Stärkere Einbindung der Länder: Die Kofinanzierungsanforderungen werden angepasst, um strukturschwachen Regionen bessere Zugangschancen zu ermöglichen.
- Fokus auf Nachhaltigkeit: Anschaffungen sollen stärker an Nutzungskonzepte und Wartungspläne geknüpft sein.
Was wird gefördert?
Auch DigitalPakt 2.0 konzentriert sich auf schulische Infrastruktur, erweitert aber den Fördergegenstand:
- Netzwerkinfrastruktur: Verkabelung, Switche, WLAN-Access-Points, Serverinfrastruktur
- Endgeräte: Tablets, Laptops, interaktive Displays – mit stärkerem Fokus auf Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler
- IT-Support: Erstmals explizit förderfähig – schulischer IT-Support, technische Systembetreuung
- Fortbildung: Lehrkräftefortbildung im Bereich digitale Medien und Unterrichtsentwicklung
Nicht förderfähig bleiben in der Regel laufende Betriebskosten wie Softwarelizenzen, Internetanschlüsse und Wartungsverträge – obwohl genau hier der größte Nachholbedarf besteht.
Dokumentationsanforderungen ernst nehmen
Ein häufig unterschätzter Aspekt bei Förderprogrammen: die Dokumentationspflichten. Schulträger, die Mittel aus dem DigitalPakt abrufen, müssen nachweisen können, wofür Mittel verwendet wurden, wann Maßnahmen umgesetzt wurden und ob die technischen Anforderungen erfüllt sind. Fehlende oder unvollständige Nachweise können zur Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel führen.
Empfehlungen aus der Praxis:
- Alle Beschaffungen bereits ab Planung dokumentieren (Anforderungsbeschreibung, Angebote, Vergabeentscheidung)
- Abnahmeprotokolle für Installationen anfertigen lassen
- Netzwerkpläne und technische Spezifikationen aufbewahren
- Zwischenberichte fristgerecht einreichen – Fristen nicht auf den letzten Tag verschieben
Häufige Fehler bei der Antragstellung
In der Praxis begegnen uns bei Schulträgern immer wieder dieselben Stolperstellen:
- Fehlende Medienentwicklungspläne: Viele Förderprogramme setzen einen aktuellen, genehmigten Medienentwicklungsplan als Grundlage voraus. Wer diesen nicht hat oder nicht aktualisiert hat, scheitert oft schon formal.
- Zu früh begonnene Maßnahmen: Fördermittel dürfen in der Regel nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, die vor dem Bewilligungsbescheid begonnen wurden.
- Falscher Fördergegenstand: Betriebskosten werden regelmäßig als Investitionskosten deklariert und dann bei der Prüfung beanstandet.
- Vergaberechtsfehler: Fehlende Ausschreibungen oder nicht eingehaltene Schwellenwerte führen zu nachträglichen Beanstandungen.
Fristen und nächste Schritte
Die konkreten Abruffristen für DigitalPakt 2.0 werden auf Länderebene geregelt. Schulträger sollten sich frühzeitig mit den zuständigen Landesbehörden in Verbindung setzen und keine Planung auf Basis von Gerüchten oder inoffiziellen Informationen vornehmen. Die Erfahrung aus DigitalPakt 1.0 zeigt: Wer früh plant und Anträge vollständig einreicht, vermeidet die typischen Engpässe in der Schlussphase der Förderlaufzeiten.
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