DGUV V3 Prüfung
ortsveränderlicher Geräte

Gesetzlich vorgeschrieben, oft vergessen. Wir prüfen Ihre elektrischen Betriebsmittel – dokumentiert, termingerecht und ohne Betriebsunterbrechung.

Pflicht – nicht Kür

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet jeden Arbeitgeber, elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Das umfasst alle ortsveränderlichen Geräte – also alles, was man mit einem Stecker von der Steckdose trennen kann.

In Schulen bedeutet das: Laptops, Ladekabel, Beamer, Smartboards, Netzteile, Mehrfachsteckdosen – hunderte Geräte, jedes mit Prüfpflicht. Wer das nicht dokumentiert, haftet im Schadensfall persönlich.

Achtung: Im Schadensfall prüft die Versicherung zuerst, ob eine aktuelle Prüfdokumentation vorliegt. Fehlt sie, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Gesetzliche Grundlage: DGUV Vorschrift 3 & DGUV Regel 103-011
Gilt für alle Arbeitgeber – auch Schulträger und Kommunen
Prüfintervall je nach Nutzung: 12–24 Monate
Vollständige Dokumentation mit Prüfprotokoll
Prüfung durch elektrotechnisch unterwiesene Fachkraft
§ 3
DGUV Vorschrift 3
Gesetzliche Prüfpflicht für Arbeitgeber
12–24
Monate Prüfintervall
Je nach Nutzungsart und Gefährdungsbeurteilung
100%
Dokumentiert
Jedes Gerät mit Protokoll, Ergebnis und Nächst-Termin

Was wir prüfen – und wie

Sichtprüfung

Gehäuseintegrität, Kabelzustand, Stecker, Zugentlastung, Beschriftung. Sichtbare Schäden werden sofort dokumentiert und das Gerät erhält eine Sperrmarkierung.

Schutzleiterwiderstand

Messung des Widerstands zwischen Schutzleiteranschluss und berührbaren leitfähigen Teilen. Grenzwert nach DIN VDE 0701-0702.

Isolationswiderstand

Prüfung der Isolation zwischen aktiven Leitern und dem Gehäuse. Geringe Isolation bedeutet Stromschlaggefahr. Mindestanforderung: ≥ 1 MΩ.

Ableitstrom

Messung des Stroms, der im Fehlerfall über die Körperoberfläche fließen könnte. Relevant besonders bei Geräten, die direkt berührt werden.

Funktionsprüfung

Das Gerät wird kurz in Betrieb genommen. Starten, Grundfunktion prüfen, auffällige Geräusche oder Wärme dokumentieren.

Dokumentation & Kennzeichnung

Jedes Gerät erhält einen Prüfaufkleber mit Prüfdatum und nächstem Termin. Vollständiges Prüfprotokoll – digital und auf Wunsch in Papierform.

So läuft eine Prüfung ab

01
Terminvereinbarung
Wir kommen in Ihre Einrichtung – auf Wunsch auch außerhalb der Unterrichtszeiten oder in den Ferien.
02
Inventarisierung
Alle zu prüfenden Geräte werden erfasst und mit einer eindeutigen ID versehen. Haben Sie bereits eine Liste? Perfekt – wir arbeiten damit.
03
Prüfung vor Ort
Sichtprüfung, Messtechnik, Funktionsprüfung. Defekte Geräte werden sofort markiert und aus dem Betrieb genommen.
04
Dokumentation
Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll: jedes Gerät, jedes Messergebnis, jede Auffälligkeit – nachvollziehbar und rechtssicher.
05
Wiederholungserinnerung
Wir erinnern Sie rechtzeitig vor dem nächsten Prüftermin – damit nichts ausläuft.

DGUV V3 – Ihre Fragen

Grundsätzlich jeder Arbeitgeber, der elektrische Betriebsmittel einsetzt – also Schulen, Kommunen, Unternehmen, Vereine. Die Pflicht ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) in Verbindung mit der DGUV Regel 103-011.
Das hängt von der Nutzungsart und dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. In Büros: in der Regel alle 24 Monate. In Schulen, Werkstätten oder bei rauerer Nutzung: 12 Monate oder kürzer.
Alles was man mitnehmen kann: Laptops, Beamer, Drucker, Ladeadapter, Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen, Kaffeemaschinen, Elektrowerkzeuge. Im Schulbereich: praktisch alle Geräte außer fest verdrahteten Installationen.
Im Schadensfall haftet der Arbeitgeber persönlich, wenn keine Prüfdokumentation vorliegt. Versicherungen können Leistungen verweigern. Berufsgenossenschaften können Bußgelder verhängen.
Ja. Jede Prüfung wird vollständig dokumentiert: Gerät, Seriennummer, Prüfdatum, Prüfergebnis, nächster Prüftermin, Prüfer. Sie erhalten eine strukturierte Übersicht – digital und auf Wunsch auch ausgedruckt.

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