DigitalPakt Schule Bayern

Alle wichtigen Informationen

Zum Förderantrag

Jeder Antrag zur Förderung einer Maßnahme ist vom Schulaufwandstrager beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus einzureichen.

Die Einreichung ist bis zum 31. Dezember 2021 möglich und ausschließlich elektronisch an diqitalpakt@stmuk.bavern.de zu richten.

Weitere Informationen zum “Sofortprogramm” finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6976/sonderbudget-leihgeraete.html

Verwaltungs-Vereinbarung
Zusatz-Vereinbarung "Sofortprogramm"
Zusatz-Vereinbarung "Administration"
Zusatz-Vereinbarung "Leihgeräte für Lehrkräfte"
Zur Förderbekanntmachung
Zur Richtlinie „Sofortausstattungsprogramm“
Zur Richtlinie „Leihgeräte für Lehrkräfte“
Weitere Informationen des Landes

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WLAN & Netzwerk

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Endgeräte

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Zubehör

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Software

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Weiterbildung

Mit unserem Trainer-Team geben wir Ihnen und Ihrem Kollegium alles zu Umgang und Pflege Ihrer Schul-IT an die Hand.