DigitalPakt Schule Hamburg

Alle wichtigen Informationen

Zum Förderantrag

Die Fördermaßnahmen werden durch ein zentrales Projekt und zentrale Stellen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) umgesetzt. Gesonderte Anträge einzelner Schulen in hoheitlicher Trägerschaft sind aus diesem Grunde nicht erforderlich.

 

Als benannte Stelle zuständig für die Prüfung, Bewilligung und Bescheidung der Fördermaßnahmen und als Ansprechpartner gegenüber dem BMBF ist das Referat V14 im Amt für Verwaltung der Behörde für Schule und Berufsbildung. Für berufsbildenden Schulen wird ein entsprechendes (Teil-) Projekt beim Hamburger Institut für berufliche Bildung („HIBB“) eingerichtet.

Verwaltungs-Vereinbarung
Zusatz-Vereinbarung "Sofortprogramm"
Zusatz-Vereinbarung "Administration"
Zusatz-Vereinbarung "Leihgeräte für Lehrkräfte"
Zur Förderbekanntmachung

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